Als Pächter sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Stückle zu bewirtschaften. Das beinhaltet nicht nur Rechte und Pflichten. Ihre Arbeit hat auch Auswirkungen auf Natur und Umwelt – und zwar positive, wenn Sie alles richtig machen.
Die Pflege eines Stückles ist übrigens kein Hexenwerk, und vieles lernt man beim Machen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie die Fachleute vom Obst- und Gartenbauverein oder einfach Ihren Stücklenachbar. Hilfe ist überall zu finden.
Die erste Mahd sollte erst erfolgen, wenn Blumen und Gräser ausgesamt haben, also frühestens Anfang Juni. Für das Mähen sollte ein Balkenmäher verwendet werden. Im Gegensatz zum Hausrasenmäher kann er höheres Gras schneiden, schont Kleinlebewesen und arbeitet wegen seiner größeren Schnittbreite wesentlich effizienter. Außerdem sparen Sie sich auf diese Weise unzählige zusätzliche Mähaktionen.
Manche Pachtgrundstücke werden auch vom Schäfer beweidet. Trotz dieser Beweidung müssen die Grundstücke vom Pächter gepflegt werden und mindestens einmal jährlich gemäht werden.
Fürs Schneiden der Bäume sind Baumschere und Ast- oder Baumsäge die zwei wichtigsten Werkzeuge. Sie sollten stets scharf sein; je glatter der Schnitt, desto besser die Wundheilung. Die örtlichen Obst- und Gartenbauvereine bieten Schnittkurse für Obstbäume an. Eine hervorragende Broschüre zu Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen findet sich im Internet.
Totholz muss nicht sofort entfernt werden. Insbesondere armdickes und stärkeres Holz kann Lebensraum für viele Tierarten sein. Abgängige Obstbäume können noch einige Jahre stehen bleiben und so als wertvolle Habitatbäume dienen. Nachgepflanzt werden hochstämmige, dem Boden und dem Klima angepasste Obstbäume. Die stetige Verjüngung der Streuobstwiesen sorgt für eine gesunde Mischung aus alten und jungen Bäumen.
Wenn Sie einen Baum fällen oder neu pflanzen, melden Sie dies bitte bei der Stadt, damit wir das Streuobstkataster aktuell halten können. Bäume, die als "schützenswert" angegeben sind, dürfen nur in Absprache mit der Stadt entfernt werden.
Die Pachtgrundstücke liegen überwiegend im Landschaftsschutzgebiet oder wie im Bereich der Olgahöhe im Naturschutzgebiet und sind nur zur Nutzung als Baumwiesengrundstücke bestimmt. Das Gesetz verbietet daher andere Nutzungen z.B. als Wochenendgrundstück, zur Einrichtung von Sitzgelegenheiten, Grillstellen, zur Anpflanzung von Ziersträuchern oder ähnlichem. So bleiben die Streuobstwiesen als Kulturlandschaft für alle erhalten.
Die regelmäßige Pflege einer Streuobstwiese durch Baumschnitt, Mahd, Düngung und Nachpflanzung sorgt nicht nur für besseren Ertrag. Sie trägt zum Erhalt und Schutz der Kulturlandschaft und deren Biodiversität bei.